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Schwarz Gerüstbau

Sie wollen hoch hinaus?
Wir bringen Sie sicher nach oben!

 Wir sind ein mittelständischer Gerüstbaumeisterbetrieb in der Nähe von Ludwigsburg und seit über 20 Jahren am Markt. Wir arbeiten ausschließlich mit unseren eigenen Mitarbeitern.
Unsere Spezialität sind komplizierte Einrüstungssituationen, die hohes fachliches Können und viel Erfahrung erfordern. Dies betrifft vor allem auch den denkmalgeschützten Bereich.

Unser Anspruch: Zuverlässige, flexible und motivierte Mitarbeiter mit der Fähigkeit zu bewusstem und verantwortungsvollem Handeln. Hohes fachliches Niveau der Mitarbeiter durch gute Ausbildung und ständige Weiterbildung.
Wir glauben daran, dass gute Arbeit am Bau nur durch ein gutes Miteinander geleistet werden kann. Qualifiziert, befähigt und termingerecht bringen wir Sie an Ihren höher gelegenen Arbeitsplatz.

Unsere Mitarbeiter

Unser Mitarbeiterstamm besteht aus über 80 % gelernten Gerüstbauern, staatl. geprüften Kolonnenführern und Gerüstbaumeistern. Unsere Vorarbeiter sind befähigt, eine Montagekolonne im Baustellenbereich selbstständig zu führen und dabei die Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Gerüstbau zu beachten sowie überwachen zu können. Weiter sind sie dazu qualifiziert, Mitarbeiter in Arbeitsverfahren einzuweisen und Kontrollen durchzuführen. Ebenfalls besitzen sie die Grundvoraussetzungen zur Prüfung eines Gerüstes.
Ziel unserer Mitarbeiter ist es, die Gerüste so zu bauen das Sie sicher, schnell und termingerecht darauf arbeiten können.

Gerüste dürfen nur von befähigten Personen auf-, ab- oder umgebaut werden.

Setzen Sie auf uns, denn Qualität ist uns genau so wichtig, wie unsere schulische Ausbildung.  Jetzt bewerben

Lesen Sie hierzu folgende Information:

Information der Gerüstbauinnung

Zulassungsvoraussetzungen für die befähigte Person im Gerüstbau
Am Hauptlehrgang kann teilnehmen, wer:
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zum/zur „Gerüstbauer/ Gerüstbauerin“ und eine anschließende einjährige Berufspraxis im Gerüstbau nachweist oder
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Maurer, Dachdecker, Zimmerer
usw.) und eine anschließende dreijährige Berufspraxis im Gerüstbau
nachweist oder
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung mindestens als „Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur“ im Sinne des TV Berufsbildung vom 02. Juli 1991, in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom
06. November 1991 und eine anschließende dreijährige Berufspraxis
im Gerüstbau nachweist.
Soweit die o. g. Zulassungsvoraussetzungen vor der Lehrgangsteilnahme nicht nachgewiesen werden können (in Form von Zeugnissen, Zertifikaten etc.), ist neben dem Erfordernis der nachgewiesenen sechsjährigen Berufspraxis im Gerüstbau der erfolgreiche Besuch des vorgeschalteten Vorbereitungslehrganges der Bundesinnung für das Gerüstbauer- Handwerk Voraussetzung.